Welche Angebote für smartes Wohnen gibt es?
Smart Home, also das „intelligente Wohnen“, bietet vor allem allgemeinen Wohnkomfort und Unterhaltung. Dabei handelt es sich um vernetzte Technologien, die grundsätzlich auf alle Altersgruppen abzielen. Dazu gehören Sensoren, wie z.B. Präsenz- oder Bewegungssensoren und Lichtschranken, oder Aktoren, zu denen technisch ansteuerbare Tür- und Fensteröffner und Lichtschalter gehören. Digitale Assistenzsysteme können zudem einen Beitrag zum Energie sparen leisten sowie für mehr Sicherheit und Einbruchschutz sorgen.
Smart Home-Technik kann aber auch Bestandteil von Ambient Assisted Living (AAL) sein. Dies bedeutet im Deutschen so viel wie „Leben mit unterstützender Umgebung“ oder „Alltagsunterstützung durch Technik“. Manchmal ist auch die Rede von digitalen bzw. altersgerechten Assistenzsystemen. Die damit gemeinten digitalen (technischen) Helfer sollen Menschen, die körperlich oder kognitiv eingeschränkt sind, in ihrem Alltag unterstützen. Ein ferngesteuerter Türöffner aus dem Bereich Smart Wohnen kann also beispielsweise auch für mobilitätseingeschränkte Menschen eine große Unterstützung sein.
Über die Hilfen zur Alltageserleichterung hinaus sollen die Möglichkeiten einer technischen Assistenz für Gesundheit und Pflege (z.B. Monitoring von Vitaldaten, Hausnotruf) oder Anwendungen für Kommunikation und soziale Einbindung (z.B. Smartphones, digitales „Schwarzes Brett“, Vernetzung mit Kommune etc.) ein „Zuhause-Wohnen-Bleiben“ ermöglichen.
Einen Überblick und Informationen zu den vielfältigen digitalen Möglichkeiten im Wohnbereich geben zahlreiche Internetplattformen, wie z.B. der Wegweiser Alter und Technik, der Seniorenberatung Hannover, oder des Kompetenzzentrums Pflege 4.0 in Berlin.
Orientierung bietet weiterhin ein mehrsprachiges Handbuch „Wohnen mit technischer Unterstützung – Geräte, Einsatzfelder und Kosten“ der Stadt Hannover, in dem vorhandene und praxiserprobte Assistenzsysteme vorgestellt werden und u.a. Berater*innen und Multiplikator*innen in ihrer Arbeit unterstützt. Die „Tipps im Taschenformat“ des Innovationsnetzwerks Vernetzte Technikberatung und Techniknutzung enthalten eine Zusammenstellung von analogen und digitalen Produkten, die ein selbständiges Leben im Alter erleichtern.
Welche Infrastruktur braucht die Technik für smartes Wohnen?
Grundlage jeder Smart Home-Ausstattung und vieler digitaler Helfer ist die Anbindung der Wohnung an das Internet (Internetanschluss, WLAN), um die Vernetzung der Geräte und Systeme innerhalb der Wohnung oder mit externen Diensten zu ermöglichen. Für die Funktion bzw. Eigensteuerung der smarten Systeme ist die Erfassung einer Vielzahl von Daten erforderlich, die z.B. im Fall von Systemen zur Sturzerkennung oder Brandschutz an Dritte weitergegeben werden können. Für die Verarbeitung der Daten kommt meist eine Cloud mit ins Spiel. Daher müssen Datenschutz- und Datensicherheitsfragen bei der Nutzung immer mit bedacht werden.
Welche Fördermöglichkeiten für die Nutzung von Smart Home-Produkten gibt es?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Rahmen der barrierefreien Gestaltung von Wohnraum auch den Einbau oder die Erweiterung von baugebundenen altersgerechten Assistenzsystemen ("AAL" oder intelligente Gebäudesystemtechnik) oder Smart-Home-Anwendungen:
Der Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) bis zu 50.000 Euro kann für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz genutzt werden. Diese Förderung kommt Eigentümern und Vermietern zugute. Doch auch als Mieter können die Fördermittel mit Zustimmung des Vermieters für Umbauten genutzt werden.
Der Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro dient der Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand und mehr Wohnkomfort (Programm 455).
Beide Fördermaßnahmen werden unabhängig vom Alter gewährt und gelten auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.
Neben den Fördermaßnahmen der KfW helfen bei Pflegebedürftigkeit Leistungen der Pflegeversicherung. Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen nach § 40 Abs. 4 SGB XI werden mit bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person bezuschusst. Bei mehreren Pflegebedürftigen in Wohngemeinschaften können jeweils bis zu 4.000 Euro, aber maximal 16.000 Euro, beantragt werden.
Beispielsweise können Hilfsmittel nach § 33 SGB V (z. B. transportable Rampen, Toilettensitzerhöhungen oder Haltegriffe), Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI (z. B. Pflegebetten, Hausnotrufsysteme) oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 Absatz 4 SGB XI (z. B. technische Hilfen im Haushalt) über die Kranken- bzw. Pflegeversicherung erstattet oder bezuschusst werden.
Bei Neugründungen von ambulant betreuten Wohngruppen können diejenigen, die Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag haben, eine Anschubfinanzierung zur altersgerechten oder barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung erhalten. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zu den Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt. Die Förderung von bis zu 2.500 Euro kann einmalig beantragt werden, ist allerdings je Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro begrenzt.
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat zudem erstmals vor, bis zum 30. September 2021 Empfehlungen zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gemäß § 40 Absatz 4 SGB XI unter besonderer Berücksichtigung digitaler Technologien zu beschließen. Ziel der Empfehlungen soll sein, ähnlich wie im Hilfsmittelkatalog, Maßnahmen systematisiert aufzuführen, die als Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen in Betracht kommen. Um aktuelle Entwicklungen möglichst zeitnah abzubilden, sind die Empfehlungen spätestens in einem Dreijahresturnus fortzuschreiben.
Kosten für Umbauten können ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der Integrationsämter, der Sozialhilfe- und Grundsicherungsträger sowie der Versorgungsämter und Fürsorgestellen übernommen werden. Einzelne Bundesländer fördern zudem mit Landesmitteln die Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt auf der Internetseite www.einfach-teilhaben.de u.a. Informationen zu Beschaffung, Umbau und Erhalt einer Wohnung für ein Leben mit Behinderungen zur Verfügung, auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache.
Ein Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Wie wird die Wohnungswirtschaft beim Neu- und Umbau unterstützt, digitale Assistenzsysteme für smartes Wohnen zu verbauen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Initiativen in diesem Bereich. Seit 2017 fördert das BMWi eine Geschäftsstelle „Smart Living“, deren Aufgabe es u.a. ist, die Umsetzung der Wirtschaftsinitiative „Smart Living“ zu unterstützen. Ziel der Wirtschaftsinitiative ist das gemeinsame Vorgehen aller deutschen Unternehmen, um zukunftsfähige Marktstrategien zu entwickeln. Eine Aufgabe hierbei ist auch die Etablierung einheitlicher Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Verbraucher*innen, die sich zu Smart-Living-Anwendungen beraten lassen möchten, haben über die Teilnehmer*innen der Wirtschaftsinitiative die Möglichkeit, einen qualifizierten Fachbetrieb in ihrer Nähe zu finden.
Das vom BMFSFJ geförderte Programm "Wissen, Informationen, Netzwerke - WIN für Gemeinschaftliches Wohnen" macht sich stark für Projekte, die Gemeinschaftliches Wohnen (plus) mit Angeboten für Teilhabe, Fürsorge, Pflege und Beratung verbinden und damit zur Entstehung altersgerechter und inklusiver Wohnumfelder beitragen: https://verein.fgw-ev.de/projekte-und-programme/wissen-informationen-netzwerke-win-fuer-gemeinschaftliches-wohnen/
Verschiedene Wohnungsbaugesellschaften (z.B. die GESOBAU und AOK Nordost mit dem Projekt „Pflege@Quartier“ in Berlin) haben Musterwohnungen mit digitalen Assistenzsystemen ausgestattet, die in der Regel durch die Länder und Kommunen im Rahmen von Projekten oder Programmen finanziell gefördert werden.
Die Sachverständigenkommission des Achten Altersberichts empfiehlt diesbezüglich, dass die öffentliche Hand Anreize für die Wohnungswirtschaft dafür schaffen sollte, mehr digital ausgerüsteten Wohnraum für ältere Menschen bereitzustellen.
Wie werden Mehrgenerationenhäuser gefördert?
Seit dem 1. Januar 2021 werden über das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ auf Antrag alle Häuser (derzeit 534) weitergefördert, die bislang durch das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) gefördert wurden. Für die Aufnahme zusätzlicher Häuser stehen bis auf Weiteres keine zusätzlichen Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ (2021-2028) finden Sie unter: https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/fileadmin/Daten/Docs/aktuelles/MGH_Foerderrichtlinie_ab2021_BF_01.pdf
Wie kommt die Digitalisierung in den Pflegeheimen voran?
In der stationären Langzeitpflege kommen Technologien zur Sturz- und Dekubitusprophylaxe, im Zusammenhang mit Inkontinenz sowie zur Erfassung des Aufenthaltsorts und der Mobilität von Pflegebedürftigen zum Einsatz. Ebenso sind elektronisch verstellbare Betten, elektronisch verstellbare Aufsteh- und Tragehilfen, Sensormatten mit Alarmfunktion und Geräte zur digitalen Vitalzeichenmessung auf dem Markt. In immer mehr Einrichtungen werden verschiedene Geräte und Anwendungen der Unterhaltungselektronik zur Gestaltung der Freizeit zur Verfügung gestellt.
Für letzteres gibt in Hessen ein gutes Beispiel: Hier wurden 10.000 Tablets an hessische Pflegeheime im Rahmen eines Corona-Hilfsprogramms der Landesregierung verteilen lassen. Künftig soll dort ein Gerät pro sechs bis acht Bewohner:innen in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Solange es vor Ort kontinuierlich Unterstützung durch Ehrenamtliche, Jugendliche oder Familienmitglieder bei der Bedienung gibt, ist das ein sehr erfolgversprechender Ansatz.
Ein weiteres Beispiel ist das „Digitale Care Paket“, welches die Stiftung Digitale Chancen und Telefónica Deutschland zum Digitaltag 2020 geschnürt haben. Hierbei werden Tablet-PCs und Senioren-Handys/Smartphones an Einrichtungen für Senior:innen kostenfrei ausgeliehen. Die Geräte sind an die Bedürfnisse älterer Einsteiger:innen angepasst und verfügen über eine mobile Internetanbindung von O2, die ebenso kostenfrei nutzbar ist. Die Stiftung Digitale Chancen unterstützt verschiedene Maßnahmen, um ältere Menschen bei Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen.
Voraussetzung für die Nutzung digitaler Technik ist eine gute Infrastruktur. Die Sachverständigenkommission des Achten Altersberichts fordert die Bundesregierung daher auf, sicherzustellen, dass alle Menschen an den Chancen der Digitalisierung partizipieren können und überall da, wo ältere Menschen wohnen und leben, Internetzugänge bereitstehen und genutzt werden können.
Wo erhalten ältere Menschen Informationen und unabhängige Beratung zu digitalen Assistenzsystemen im Wohnbereich?
Es existieren zahlreiche Beratungsangebote und teils mehrsprachige Informationen für ältere Menschen, die sich für barrierefreies und Wohnen mit technischer bzw. smarter Unterstützung interessieren.
Im Folgenden finden Sie Hinweise auf Ratgeber und Internetseiten für einen Überblick über aktuelle Angebote und unabhängige Beratung:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG) ist ein Zusammenschluss von Wohnberater*innen und Wohnberatungsstellen, die sich zu einem gemeinsamen Leitbild und der Einhaltung von Qualitätsstandards in der Wohnberatung verpflichtet haben. Auf ihrer Website geben sie Auskunft über regionale Wohnberatungsstellen: https://www.wohnungsanpassung-bag.de/
Der Verein Barrierefrei Leben e.V. stellt zum einen Informationen über Wohnungsanpassung, Hilfsmittel und finanzielle Hilfen unter https://www.barrierefrei-leben.de/ zur Verfügung. Zum anderen bietet er eine Online-Wohnberatung über Informationen zu unterstützender Technik zuhause und Beratung per E-Mail an.
Über maßgebliche DIN-Vorschriften, etwa wie DIN 18040-2 für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen, oder DIN 77800 „Betreutes Wohnen“, informieren der Internetdienst www.nullbarriere.de und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Auf kommunaler Ebene bietet beispielsweise der Kommunale Seniorenservice (KSH) der Stadt Hannover Beratung zur Wohnraumanpassung oder Wohnen mit technischer Unterstützung an. Eine Übersicht über die verschiedenen Produkte und Möglichkeiten bietet auch deren Handbuch „Wohnen mit technischer Unterstützung – Geräte, Einsatzfelder und Kosten“. Dieses wird, wie die Beratung, mehrsprachig und kostenlos angeboten. Gefördert wird dies vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Auf der Seite der Verbraucherzentrale werden digitale Assistenzsysteme und ihre jeweils spezifischen digitalen Anforderungen vorgestellt.
In einigen Kommunen besteht die Möglichkeit, barrierefreie Musterwohnungen zu besichtigen und digitale Assistenzsysteme kennenzulernen. Zudem gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich online barrierefreie Musterwohnungen anzuschauen.
In Hannover wurde auf Initiative eines Wohnungsunternehmens und des Fachbereichs Senioren der Landeshauptstadt Hannover von zahlreichen lokalen und bundesweit tätigen Unternehmen sowie Startups eine smarte Musterwohnung mit baulichen und technischen Anpassungen realisiert. Die Wohnung kann in der 360° Visualisierung digital betrachtet werden. Den entsprechenden Link finden Sie unter https://www.seniorenberatung-hannover.de/info/digitalisierung/smarte-musterwohnung-und-technikberatung.
Auch das Berliner Kompetenzzentrum „Pflege 4.0“ stellt auf seiner Homepage neben wissenswerten Informationen und einer Produktübersicht eine digitale Musterwohnung vor. Sie veranschaulicht, wie digitale Technologien das Wohnen für ältere Menschen im privaten Umfeld erleichtern können.
Das Service-Portal Zuhause im Alter stellt auf seiner Homepage eine deutschlandweite Übersicht altersgerechter Musterwohnungen zur Verfügung.
Die vorgestellten Musterwohnungen werden in der Regel durch die Länder und Kommunen im Rahmen von Projekten oder Programmen finanziell gefördert.
Wie gelingt das smarte Wohnen für Menschen mit Demenz?
Technische Hilfsmittel können dazu beitragen, dass Menschen mit Demenz ihr Leben möglichst lange selbstbestimmt gestalten.
Durch smarte Techniken können die Aktivierung und Beschäftigung von Menschen mit Demenz in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Es gibt Anwendungen für Tablets, Smartphones oder PCs, die zum Gedächtnistraining, Spiele oder Musik hören genutzt werden können. In technisch sehr gut ausgestatteten Haushalten können auch Smart-Home-Apps so eingestellt werden, dass das Licht automatisch angeht, wenn Menschen mit Demenz den Raum betreten und automatisch ausgeht, wenn sie diesen Raum wieder verlassen. Auch die Spracherkennung oder Videokontakt kann unterstützend wirken, um den Kontakt mit entfernt lebenden Angehörigen zu halten.
Zentral ist die passgenaue Anwendung der digitalen Hilfssysteme. Nicht nur im Zusammenhang mit Pflegehilfsmitteln, sondern auch bei den Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen stellt sich zunehmend die Frage, wie digitale Technologien den Pflegebedürftigen leichter zugänglich gemacht werden können.
Die Wohnberatungsstellen der Länder sollen im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie bis 2024 ihre Angebote auch speziell zu Demenz ausweiten.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. hat zu diesem Thema die kostenlose Broschüre "Technische und digitale Hilfen für das Leben mit Demenz" veröffentlicht.
Welche Bildungsangebote zur Entwicklung digitaler Kompetenzen werden durch die öffentliche Hand finanziell unterstützt?
Bund, Länder und Kommunen sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten in ihrer jeweiligen Förderpraxis unterschiedlich aufgestellt. Der Bund kann lokale Projekte nicht direkt, sondern in der Regel nur in bundesweit überregional angelegten größeren (Modell-)Programmen fördern.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert verschiedene Projekte: Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ der BAGSO und die dort ansässige Datenbank www.wissensdurstig.de, über die lokale Angebote abgefragt werden können. Auf der Seite wissensdurstig.de sind zudem Tipps zur Förderung digitaler Lernorte zu finden. Siehe dazu auch unter "Welche Bildungsangebote stehen älteren Menschen zur Verfügung".
Die Digitalen Engel kooperieren mit bestehenden Strukturen und Einrichtungen der Seniorenarbeit vor Ort, z. B. mit den Seniorenbüros, den Standorten im Projekt Demografiewerkstatt Kommunen oder den Mehrgenerationenhäusern.
Der Digital-Kompass ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz e.V. in Partnerschaft mit der Verbraucher Initiative. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Hier finden sie eine Übersicht über bundes- und landesweite Angebote und eine Fülle von Materialien rund um Alter und Digitalisierung, die für Weiterbildung, Austausch und Vernetzung sorgen.
Auch Bildungsträger wie die Volkshochschulen (VHS) erhalten finanzielle Unterstützung, um Bildungsangebote zur Entwicklung digitaler Kompetenzen für ältere Menschen vor Ort anzubieten. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte VHS Lernportal steht allen VHS zur Verfügung und bietet z. B. auch einen Grundkurs zur Handynutzung an. Für die finanzielle Unterstützung der VHS vor Ort sind die Kommunen und Länder verantwortlich.
Die neu errichtete Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement in Neustrelitz – ins Leben gerufen durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – wird zukünftig Förderprogramme auflegen, die besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ehrenamtliche Strukturen aufbauen und erhalten. Dabei werden Angebote rund um das Thema Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen.
Welche Fördermittel gibt es für den Bereich der Selbsthilfe und Freiwilligenarbeit zum Aufbau von digitalen Bildungsangeboten?
In der Regel werden hierzu Fördermittel im Rahmen von Projekten oder Programmen auf kommunaler oder Landesebene zur Verfügung gestellt. Hierzu informiert die Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU. Es lohnt sich aber immer, bei der eigenen Kommune direkt nachzufragen.
Die ehrenamtlichen Digital-Botschafterinnen und -Botschafter in Rheinland-Pfalz sind ein gutes Beispiel für gelingende niedrigschwellige Beratung. Rheinland-Pfalz fördert hier im Rahmen seiner landesweiten Digitalisierungsstrategie.
Zu nennen sind darüber hinaus die Bildungsprojekte für Ehrenamtliche der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz (Digitalbotschafter), NRW (Forum Seniorenarbeit), Baden-Württemberg (Medien-mentoren, Senioren-Internet-Initiativen) und dem Saarland (Onlinerland Saar), die hier seit Jahren gute Arbeit in der Bildung für Multiplikator*innen und für Nutzer*innen leisten.
Die Angebote der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ der BAGSO, wie z.B. die Multiplikator*innenschulungen, sind kostenfrei und richten sich auch an ehrenamtlich engagierte Menschen.
Welche Bildungsangebote stehen älteren Menschen zur Verfügung?
Das Spektrum der Angebote, um den Umgang mit digitalen Technologien zu erlernen, hat sich in den letzten Jahren enorm erweitert. Die Servicestelle Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen bei der BAGSO hat mit wissensdurstig.de eine zentrale Informationsplattform entwickelt, die sowohl für ältere Menschen als auch für Multiplikator*innen Informationen zu den Themenbereichen Bildung und Digitalisierung anbietet. Die Servicestelle versteht sich als bundesweite Koordinierungsstelle im Handlungsfeld (Bildung im und für das Alter und Digitalisierung), die bundesweit als Netzwerkknoten fungiert. Mit wissensdurstig.de steht eine Aktions-, Beratungs- und eine Informationsplattform sowie eine Datenbank zu Forschungsprojekten und -ergebnissen offen zur Verfügung. Darüber hinaus geben gute Praxisbeispiele Anregungen, wie Bildung und Digitalisierung für und mit älteren Menschen gelingen kann. Damit kann der Wissenstransfer in und aus der Praxis und Fachöffentlichkeit aktiviert und weiterentwickelt werden. Die Beratungs- und Qualifizierungsangebot zu „Bildung im Alter“ (Geragogik) stehen auch für interessierte Kommunen und Träger bereit.
Die BAGSO hat über 400 Senioren-Internet-Initiativen deutschlandweit recherchiert, die auf www.wissensdurstig.de unter „Veranstalter“ zu finden sind. Teilweise sind diese identisch mit den Digital-Kompass Standorten.
Schriftliche Informationen bieten darüber hinaus zahlreiche Broschüren, die auf den hier genannten Websites zum Download verfügbar sind oder bestellt werden können. Der Rategeber der BAGSO „Wegweiser durch die digitale Welt“ richtet sich sowohl an Menschen, die ins Internet einsteigen möchten, als auch an diejenigen, die dort bereits unterwegs sind und nun tiefer in die digitale Welt eintauchen wollen.
Der Digitale Engel vermittelt für ältere Menschen niedrigschwellig die Vorteile digitaler Angebote und zeigt im individuellen Austausch Potentiale ihrer Nutzung im Alltag auf. Zudem stärkt er lokale Strukturen der Seniorenorganisationen durch passgenaue Bildungsangebote (vor Ort) und verweist auf regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen hin, die zielgruppengerecht und dauerhaft Grundkenntnisse der Digitalisierung vermitteln. Dabei wird auch auf intergenerative Projekte verwiesen. Über aktuelle Stationen der Deutschlandtour sowie Hinweise rund um das sichere Surfen im Internet für Einsteiger*innen informiert die Website des Projekts. Die Digitalen Engel touren – aktuell aufgrund der Pandemie-Situation digital - durch Deutschland
Der Digital-Kompass stellt kostenfreie Angebote für Senior*innen rund um Internet und Co. bereit. Bis Mitte 2021 entstehen deutschlandweit 100 Standorte, an denen Internetlotsen ältere Menschen dabei unterstützen, digitale Angebote selbst auszuprobieren. Der Digital-Kompass ist ein Treffpunkt für persönlichen Austausch, für Schulungen vor Ort und online und um Materialien zu erhalten. Auf der Webseite finden sie eine Übersicht über die Standorte.
Welche Online-Angebote gibt es, um die Nutzung digitaler Technik kontinuierlich zu begleiten?
Schon vor der Corona-Pandemie wurde E-Learning für SeniorInnen - eLSe, z. B. über verschiedene Mehrgenerationenhäuser, erfolgreich ausprobiert.
Ebenfalls geeignet sind Online-Tutorials, siehe bspw. unter https://www.silver-tipps.de/category/helga-hilft/ oder https://www.wegeausdereinsamkeit.de/internet-verstehen/.
Der Digitale Engel setzt seine Tour seit November 2020 online fort. Informationen und weitergehende Einstiegstipps rund ums Digitale hält die Erklärvideo-Reihe „Digitaler Engel TV“ bereit unter www.digitaler-engel.org. Informationen zur Unterstützung bei der Durchführung und Teilnahme an digitalen Veranstaltungen unter www.digitaler-engel.org/kontakt.
Wie können schwer zu erreichende Zielgruppen angesprochen werden?
Um schwer zu erreichende Zielgruppen, wie z.B. ältere Menschen in ländlichen Regionen oder ältere Menschen mit geringen sozialen und finanziellen Ressourcen, mit digitalen Lernangeboten zu erreichen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Eines der Förderziele der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) ist es, neben einer möglichst niedrigschwelligen Ansprache schwer zu erreichender Zielgruppen, ein Augenmerk konsequent auf den ländlichen Raum zu legen, z. B. in Leuchtturmprojekten wie Bersenbrück, Fürth, Moers, Neu Schloen, Ebersburg, Höhr-Grenzhausen, Langbernsdorf, Lünen, Lingen, Anger, Burgdorf, Norden, Utting, Erding, Torgelow, Bocholt, Celle, Memmingen, Idstein, Schorndorf, Illingen.
Das Internetportal wissensdurstig.de der BAGSO bietet zudem seit 2018 eine bundesweite Ansprechstelle bei Fragen zur Förderung von Lernen und Bildung im Alter. Die bereitgestellten Informationen, u.a. auch im Kontext von Digitalisierung, stehen Multiplikator*innen kostenfrei zur Verfügung. Einschlägige Broschüren und Flyer, z.B. “Neugierig bleiben” und den “Wegweiser durch die digitale Welt” können ebenfalls kostenfrei angefordert werden. Die Servicestelle ist auch telefonisch zu erreichen unter: 0228 / 24 99 93-34.
Der Digitale Engel führt gemeinsam mit unterschiedlichsten Seniorenorganisationen, die häufig über die Wohlfahrt organisiert sind, Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen durch, z.B. reine Frauengruppen oder Angebote für Menschen, die Deutsch als Fremdsprache sprechen.
Das Infomobil der Digitalen Engel zieht auch bei öffentlichen Stationen, wie z.B. auf dem Rathausplatz oder dem Wochenmarkt Aufmerksamkeit auf sich. Ausgestattet mit Technik zum Ausprobieren, einem großen Infoscreen und mit interaktiven Spielen, lädt das mobile Ratgeberteam am Infomobil zum Gespräch, Ausprobieren und Informieren ein. Durch die persönliche Ansprache und das Aufzeigen der Vorteile von Digitalisierung im Alltag erreicht der Digitale Engel auch die Personen, die (noch) Offliner oder (noch) nicht in Seniorentreffs organisiert sind. Zudem werden Familienangehörige, Freunde etc. angesprochen, die sich im Umfeld dieser speziellen Zielgruppen befinden und sie auf digitale Alltagschancen in deren Leben aufmerksam machen. Finden sich ältere Menschen in den Alltagsfragen und praktischen Beispielen zur sinnvollen Nutzung digitaler Angebote wieder, ist es einfacher, sie zum Einstieg ins Internet zu motivieren.
Die rund 530 Häuser im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus Miteinander – Füreinander (2021-2028) verfolgen u. a. das Ziel, mithilfe bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Angebote möglichst viele Menschen an den technischen und digitalen Fortschritt heranzuführen und sie zu befähigen, die Möglichkeiten moderner Technik und digitaler Medien bestmöglich zu nutzen. Insbesondere älteren Menschen soll so zu mehr Teilhabe verholfen werden, damit sie möglichst lange aktiv und selbständig bleiben können. Die Förderung digitaler Kompetenzen gerade älterer Menschen stellt daher ein wichtiges Handlungsfeld der Mehrgenerationenhäuser (MGH) dar.
Neben den Mehrgenerationenhäusern und dem Digitalen Engel, informiert das BMFSFJ mit der Broschüre „Nie zu alt für´s Internet“, welchen Nutzen das Internet für ältere Menschen bieten kann und gibt praktische Tipps und Hinweise, wie der Einstieg ins Internet sicher gelingen kann. Die Broschüre richtet sich gerade an diejenigen, die vielleicht skeptisch sind und für sich noch keinen Mehrwert in der Nutzung der Internetdienste gefunden haben. Sie ist auch in leichter Sprache aufgelegt worden.
Welche Fort- und Weiterbildungsangebote gibt es für professionelle Dienstleister*innen?
Qualifizierungen von Multiplikator*innen im Umgang mit neuen Technologien finden aktuell im KI-Projekt der BAGSO Digital souverän mit KI statt. Hier werden haupt- und ehrenamtliche Internethelfer*innen an 16 Standorten im Land im Umgang mit KI-basierten Technologien und zum Thema KI (auch Smart Home Technologien) geschult.
Der Digitale Methodenkoffer „Zugänge älterer Menschen in die digitale Welt gestalten“ bietet Ideen und Anregungen zur Gestaltung von Lernszenarien in der Seniorenarbeit und konzentriert sich dabei auf Beispiele, die einen ersten Zugang zur Technik ermöglichen oder in der Einstiegsphase behilflich sind. Sie sollen neugierig machen und ggf. eine Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen. Der digitale Methodenkoffer wurde durch das Forum Seniorenarbeit NRW unter Zusammenarbeit seiner verschiedenen Arbeitsgruppen entwickelt. Der Methodenkoffer wird als Druckversion (PDF-Datei) und interaktive Website veröffentlicht. Er stellt mittlerweile 44 Methoden zur Verfügung. Seit Januar 2021 wird die Arbeit mit dem Methodenkoffer durch Webseminare begleitet.
Auch der Digital Kompass stellt unter der Rubrik „Train the Trainer“ Material, z.B. Leitfäden für die Vorbereitung und Durchführung digitaler Stammtische oder zur Freiwilligenkoordination, zur Verfügung.
Anregungen für die alltagsnahe Wissensvermittlung, die den Spaß nicht vergisst, bietet beispielsweise das Forum Seniorenarbeit NRW oder ein YouTube-Beitrag von Dagmar Hirche vom Verein „Wege aus der Einsamkeit“.
Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg (Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V) hat die Broschüre „Digitalisierung als Chance für mehr Teilhabe im Alter!“ im Rahmen der Grünen Reihe 2020 herausgebracht. Anhand von Beiträgen und Praxisbeispielen wird der Frage nachgegangen, wie digitale Medien für das selbstbestimmte Älterwerden und die soziale Teilhabe aller Senior*innen nutzbar gemacht werden können.
Für die berufliche Ausbildung von professionellen Akteur*innen sind in den Berufsausbildungsordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie digitale Kompetenzen bedarfsgerecht verankert. Das gilt auch für Dienstleistende im Bereich der Alltags- und Sorgestrukturen. Darüber hinaus bieten die Handwerkskammern vor Ort Fortbildungen an.
Aus dem Verbundprojekt QuartiersNETZ (2014-2018), das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wurde, ist eine Handbuchreihe bestehend aus fünf Büchern, veröffentlicht worden. Sie richtet sich an Interessierte und Fachkräfte aus Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Organisationen, die sich mit Quartiersentwicklung - real und digital - für ein gutes Leben im Alter beschäftigen. Alle Handbücher stehen kostenlos zum Download zur Verfügung: https://www.quartiersnetz.de/handbuecher.
Wie werden Pflege- und Betreuungskräfte auf die digitale Entwicklung vorbereitet?
Die Digitalisierung hat auch in die Inhalte der neuen Pflegeausbildung Eingang gefunden. Die Fachkommission nach § 53 PflBG hat bei der Erstellung der Rahmenlehr- und -ausbildungspläne digitale Kompetenzen entsprechend ihrer Bedeutung als Querschnittsthema durchgängig berücksichtigt. Sie wurden sowohl in den curricularen Einheiten der Rahmenlehrpläne als auch in den Empfehlungen für die Gestaltung der praktischen Ausbildung in den typischen Situationen, die den curricularen Einheiten zugrunde gelegt wurden, sowie in den auf Pflege- und Berufssituationen ausgerichteten Arbeits- und Lernaufgaben der Rahmenausbildungspläne spezifisch fokussiert und konkretisiert.
Beispielsweise thematisiert die curriculare Einheit 02 des Rahmenlehrplans – Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen – die digitalen Kompetenzen in Bezug auf die Pflegedokumentation sowie auf Messinstrumente und digitale Hilfsmittel zur Unterstützung bei der Bewegungsförderung und beim Positionswechsel und Transfer.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz unterstützt die Bundesregierung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen finanziell bei der Einführung digitaler Technik. So wurde in § 8 SGB XI ein Abs. 8 zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eingefügt. In den Jahren 2019–2021 (Fördervolumen ca. 300 Mio. Euro) können damit Pflegeeinrichtungen einen einmaligen Zuschuss zur Anschaffung von Hard- und Software sowie zur Finanzierung entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildung für das Pflegepersonal erhalten.
Im Rahmen der Initiative „Pflege 4.0 – Made in Berlin“ wird von der k.o.s GmbH die „Zusatzqualifizierung Pflege 4.0“ seit Herbst 2020 in einer Pilotphase durchgeführt und evaluiert. Ziel ist es, Pflegefachkräfte, Pflegehelfer*innen, Praxisanleiter*innen sowie Führungskräfte kompetent für die Pflege im digitalen Wandel zu machen.
Das Handbuch 5 “Technikbegleitung – Aufbau von Initiativen zur Stärkung der Teilhabe Älterer im Quartier“ von Elisabeth Bubolz-Lutz & Janina Stiel, das im Rahmen des Verbundprojekts QuartiersNETZ (s.o.) entstanden ist, gibt Hinweise zur Qualifikation von Pflegefachkräften und hauswirtschaftlichen Betreuungskräften zur Förderung von Technik- und Medienkompetenz in der Häuslichkeit von Pflegebedürftigen.
Was braucht es (nach einer Startinitiative) für das langfristige Gelingen einer digitalen Plattform in Dorf und Quartier?
Die Gesprächsrunde bei der Veranstaltung „Dorf und Quartier digital“ am 8. Juni 2021 hat gezeigt, dass es unterschiedliche Lösungsstrategien und Wege für den Auf- und Ausbau digitaler Angebote im Dorf oder im Quartier gibt. Wichtige Komponenten sind dabei
- eine Einbettung in die vorhandenen Netzwerke vor Ort,
- eine Verzahnung von digitalen Angeboten und Präsenzangeboten,
- personelle Ressourcen, bspw. Kümmerer vor Ort, die den Prozess begleiten und koordinieren,
- partizipative Beteiligungsformen, die sicherstellen, dass die tatsächlichen Bedarfe und Interessen der Zielgruppen berücksichtigt werden.
Eine Forderung der Achten Altersberichtskommission ist es, dass die Kommunen die digitale Daseinsvorsorge als Aufgabe übernehmen. Dies erfordert, dass die Kommune eine Digitalisierungsstrategie vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung entwickelt und ausbuchstabiert und diese dann gemeinsam mit Akteuren vor Ort weiterentwickelt und umsetzt. Hierbei sind substanzielle Investitionen und verbindliche Vorgaben und Ziele wichtig. Eine Kooperation mit vorhandenen Akteuren vor Ort, wie bspw. der Seniorenvertretung, bestehenden kommunalen Sorgenetzwerken, der Wohnungswirtschaft aber auch mit ansässigen Hochschulen kann bei der Entwicklung digitaler Angebote sehr hilfreich sein. Schließlich sollte digitale Teilhabe als öffentliche Aufgabe mitgedacht werden, d.h. lokale Schulungs- und Beratungsangebote sollten flankierend ausgebaut werden. Es sollte sichergestellt werden, dass alle Menschen Zugang zu diesen Angeboten haben und sie nutzen können. Anlaufstellen für ältere Menschen sollten hierbei einbezogen und berücksichtigt werden, sie können für Menschen, die digitale Technik und das Internet noch nicht nutzen, wichtige Einstiegshilfen sein.
Hier finden Sie den Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung „Dorf und Quartier digital“ am 8. Juni 2021.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Digitalisierung in der Quartiers- und Sozialraumentwicklung?
Schon die bei der Online-Veranstaltung „Dorf und Quartier digital“ vorgestellten Beispiele zeigen, dass es sehr viele verschiedene Arten und Weisen gibt, wie entsprechende Projekte finanziert sein können. In der Förderdatenbank des Bundes, der Länder und der EU kann nach Förderprogrammen recherchiert werden, die auch für eine Finanzierung von Projekten der digital unterstützten Quartiers- oder Dorfentwicklung in Frage kommen: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Viele der in dieser Datenbank aufgenommenen Förderprogramme, die für digital unterstützte Projekte der Dorf- oder Quartiersentwicklung in Frage kommen, sind Länderprogramme, etwa das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ des Lands Berlin oder das Programm „Förderung der ländlichen Entwicklung“ in Hessen.
Das Land Niedersachsen fördert mit dem Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ regional modellhafte Projekte, die, insbesondere im ländlichen Raum, dazu beitragen, älteren und hochbetagten Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit ein weitestgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen.
Einige Bundesländer haben Beratungsstellen zur Quartiers- oder Dorfentwicklung eingerichtet, die auch bei Fragen der Finanzierung von Projekten helfen können, etwa die Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) oder die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ).
Wenn im Rahmen von digital unterstützter Dorf- oder Quartiersentwicklung auch das freiwillige Engagement vor Ort einbezogen, gestärkt und unterstützt werden soll, kommt eventuell eine Förderung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Betracht.
Sind Förderprogramme des BMFSFJ oder anderer Bundesministerien geplant?
Über Förderprogramme in der nächsten Legislaturperiode entscheidet die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl im September 2021.
Wie kann es gelingen kostenloses/freies WLAN für alle im Quartier und Dorf bereitzustellen?
Die EU-Kommission fördert mit der Initiative WiFi4EU die Internetanbindung von Kommunen. Mit der WiFi4EU-Initiative sollen Bürger*innen in der gesamten EU über kostenlose WiFi-Hotspots in öffentlichen Räumen wie Parks, Plätzen, Verwaltungen, Bibliotheken und Gesundheitszentren einen hochwertigen Internetzugang erhalten. Im Rahmen der Initiative finanziert die Europäische Kommission Gutscheine, um Städte und Gemeinden bei der Einrichtung von WiFi-Hotspots in diesen Zentren des öffentlichen Lebens unter Nutzung der Dienste von WiFi-Installationsunternehmen zu unterstützen. An der Initiative können sich öffentlichen Stellen wie Gemeindeverwaltungen, Bibliotheken oder Gesundheitszentren beteiligen. WiFi4EU übernimmt hierbei die Kosten für Ausrüstung und die Installation des WLAN-Netzwerkes.
Außerdem gibt es von den Bundesländern Initiativen und Programme zur Förderung öffentlicher WLAN-Netze. Die jeweiligen Internetseiten mit Informationen der Bundesländer sind in der folgenden Aufzählung hinterlegt: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Niedersachsen (oder auch: https://www.bznb.de/digitale-infrastruktur/wlan-ausbau/), Bayern, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt (oder auch: http://www.freifunk-sachsen-anhalt.de/)
Gibt es eine Übersicht/Liste von realisierten oder geplanten digitalen Praxisbeispielen in Dorf und Quartier?
Im Rahmen der Veranstaltung „Dorf und Quartier digital“ am 8. Juni 2021 wurden einige Projekte der digital unterstützten Dorf- und Quartiersentwicklung vorgestellt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist über den YouTube-Kanal zum Achten Altersbericht abrufbar. Die Links zu den vorgestellten Projekten finden Sie in einer Linkliste zu dieser Veranstaltung.
Das Netzwerk Digitale Dörfer Rheinland-Pfalz bietet einen Ideenaustausch und möchte Erkenntnisse und Erfahrungen von drei Modellverbandsgemeinden des Projekts Digitale Dörfer an interessierte Kommunen weitergeben und diese damit bei ihren digitalen Projekten unterstützen.
Wie sieht es mit dem Datenschutz von digitalen Plattformen in Dorf und Quartier aus?
Die Vorschriften der DSGVO müssen grundsätzlich überall eingehalten werden, verantwortlich ist der zuständige Betreiber. Datensicherheit und Datenschutz sollte ernst genommen werden und bereits bei der Konzeption mitgedacht werden. Bei der Planung digitaler Quartiers- und Dorfkonzepte sollte die Datensicherheit auch finanziell eingeplant werden. Bei vermeintlich kostenfreien Angeboten, bezahlen die Nutzer*innen meist mit ihren Daten, das Angebot ist häufig nicht stabil und kann sich unerwartet ändern. Datensicherheit und Datenschutz ist auch für die Akzeptanz der Nutzer*innen und Akteure vor Ort wichtig. In dem Projekt gleichen.digital (welches im Rahmen der Veranstaltung „Dorf und Quartier digital“ am 8. Juni 2021 vorgestellt wurde) ist beispielsweise die Datensicherheit gewährleistet, hier lässt der Dorf-Funk nur registrierte Nutzer*innen zu.
Welche digitalen Helfer können über die Pflegeversicherung (SGB XI) gefördert oder finanziert werden? Was ist für die Zukunft geplant?
Das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gibt eine Übersicht, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt bzw. leihweise überlassen werden können. Der GKV-Spitzenverband schreibt derzeit die Produktgruppe 52 „Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität“ fort. Das Beteiligungsverfahren soll bis zum 2. Quartal des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
Zu den technischen Hilfsmitteln zählen bislang beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Hausnotrufsystem. Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt.
Voraussetzung für eine Erstattung durch die Pflegekasse ist immer, dass ein Pflegegrad vorliegt. Bislang werden nur die Kosten für einen Hausnotruf als digitales System übernommen, wenn die pflegebedürftige Person über den ganzen bzw. weite Teile des Tages allein lebt oder mit jemandem zusammen, der in einer Notsituation nicht in der Lage ist, Hilfe zu holen. Außerdem muss die Person in der Lage sein, den Hausnotruf zu bedienen (Demenz kann hier ein Hinderungsgrund sein). Außerdem wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ein mit geringen Funktionen ausgestattetes Pflegebett übernommen. Dazu kann bei der Pflegekasse ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege, das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass zukünftig in der Pflegeversicherung beispielsweise Apps und digitale Anwendungen übernommen werden sollen. Das Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten.
Mit dem DVPMG soll ein Anspruch der Pflegebedürftigen auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) geschaffen werden. DiPAs sind digitale Helfer auf mobilen Endgeräten oder browserbasierte Webanwendungen. Sie können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus) oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu unterstützen.
Bis zum Jahr 2022 soll im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen angepasst werden. Die Fortentwicklung erfolgt demnach unter Berücksichtigung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und umfasst auch neue digitalisierte Produkte, welche Hilfsmittel beinhalten, die etwa auf kognitive Störungen ausgerichtet sind. Dazu gehören Hilfen zur zeitlichen, örtlichen Orientierung (mittels z.B. GPS-Tracker), Erinnerungshilfen, Risikoerkennung wie z.B. Herdabschaltung, korrekten Medikation oder Erkennung von Körperzuständen.
Weitere Informationen bietet der Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit.
Welche digitalen Helfer können über die Krankenversicherung (SGB V) finanziert und gefördert werden?
Welche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss entschieden.
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde ein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) geschaffen („App auf Rezept“). Damit haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit DiGA.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützen die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen. Zu den DiGA zählen unter anderem Apps, oder auch browserbasierte Anwendungen. Eine DiGA kann entweder allein vom Patienten oder von Arzt und Patient gemeinsam genutzt werden. DiGA können z.B. in der Kombination mit anderen Geräten wie z.B. Pulsmessern, anderen DiGA oder sonstiger Software angewendet werden, z.B. zur Unterstützung etwa bei der Physiotherapie, der Psychotherapie, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder HNO-Erkrankungen.
Es können nur solche DiGA von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet und durch die Krankenkasse erstattet werden, die in das DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wurden. Details zu diesem Verfahren regelt eine ergänzende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV).
Welche digitalen Helfer werden in den Leistungen der Hilfe zur Pflege (SGB XII) berücksichtigt?
Im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes sollen künftig auch im SGB XII (im Recht der Hilfe zur Pflege) Leistungstatbestände für digitale Pflegeanwendungen (Anspruch auf pflegerische Unterstützungsleistungen beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen sowie ein Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen) aufgenommen werden, damit künftig auch nichtversicherte Pflegebedürftige bei finanzieller Bedürftigkeit (genauso wie versicherte Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung) derartige Leistungen in Anspruch nehmen können.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird auch der Leistungskatalog der medizinischen Rehabilitation klarstellend um digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ergänzt. Erstattungsfähig sind nur solche DiGA, die in das Verzeichnis nach § 139e SGB V beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wurden. Eine Liste der bereits aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen unter https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis
Der Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Welche Erkenntnisse gibt es zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie für Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz?
Erkenntnisse zur Situation in der häuslichen Pflege liefern z.B. Studien des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) oder auch des SOCIUM Forschungszentrums Ungleichheit und Sozialpolitik und Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen in Kooperation mit der DAK Gesundheit und dem Verein wir pflegen e. V. unter https://www.socium.uni-bremen.de/uploads/Schnellbericht_Befragung_pflegender_Angehoriger_-_print.pdf.
Zur veränderten Situation und den Gesundheitsrisiken der informell Unterstützungs- und Pflegeleistenden in Zeiten der Pandemie hat das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) ein DZA Aktuell herausgegeben.
Zu den Auswirkungen auf Menschen mit Demenz finden Sie in den Ausführungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Weitere Informationen zur Nationalen Demenzstrategie und über Lokale Allianzen für Demenz gibt es unter https://www.wegweiser-demenz.de/.
Welche Erkenntnisse zu Nutzen und Möglichkeiten smarter Technik gibt es für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen?
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen können im Alltag durch verschiedene digitale Anwendungen unterstützt werden. Wichtig ist: Digitale Anwendungen sind immer nur Hilfsmittel, sie müssen vor allem im sozialen Kontext eingesetzt werden, die Angehörigen müssen geschult oder begleitet werden. Nutzungsfreundlichkeit und eine leichte Bedienung stehen an erster Stelle. Wichtig ist auch, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.
Nutzerfreundlichkeit und eine leichte Bedienung stehen bei der Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Assistenzsystemen für Menschen mit Demenz an erster Stelle. Besonders zu Beginn einer Demenz können digitale Techniken die Selbstständigkeit von Menschen mit Demenz aufrechterhalten und somit ein Verbleib in der eigenen Häuslichkeit sicherstellen.
Dabei stehen die sogenannten mobilitätssichernde Assistenzsysteme im Vordergrund. Im Unterschied zu elektronischen Notrufsystemen beschränken diese sich nicht auf die Alarmierung durch aktives Betätigen des Alarmknopfes im Notfall, sondern bieten weitere Funktionen an.
Durch Raumsensoren in der eigenen Wohnung wird gemessen, ob Menschen mit Demenz gestürzt sind. Die Technologie überwacht auch die Bedingungen, die zu einem Vorfall geführt haben. Die Sensoren können beispielsweise eine lang andauernde Sitzhaltung in einem Sessel spät nachts erkennen, wobei der Sturz beim Versuch aufzustehen erfolgt ist. Somit kann präventiv gearbeitet werden, um den nächsten Sturz zu verhindern.
Systeme zur Personenortung sorgen ebenfalls für mehr Sicherheit. Hiermit können Personen mit Orientierungsschwierigkeiten sich weiterhin frei und selbstständig fortbewegen.
Zentral sind Beratung und die passgenaue Anwendung der digitalen Hilfssysteme.
Wie gelingt das smarte Wohnen für Menschen mit Demenz?
Technische Hilfsmittel können dazu beitragen, dass Menschen mit Demenz ihr Leben möglichst lange selbstbestimmt gestalten. Durch smarte Techniken können die Aktivierung und Beschäftigung von Menschen mit Demenz in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Es gibt Anwendungen für Tablets, Smartphones oder PCs, die zum Gedächtnistraining, Spiele oder Musik hören genutzt werden können. In technisch sehr gut ausgestatteten Haushalten können auch Smart-Home-Apps so eingestellt werden, dass das Licht automatisch angeht, wenn Menschen mit Demenz den Raum betreten und automatisch ausgeht, wenn sie diesen Raum wieder verlassen. Auch die Spracherkennung oder Videokontakt kann unterstützend wirken, um den Kontakt mit entfernt lebenden Angehörigen zu halten.
Zentral ist die passgenaue Anwendung der digitalen Hilfssysteme. Die Wohnberatungsstellen der Länder sollen im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie bis 2024 ihre Angebote auch speziell zu Demenz ausweiten.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. hat zu diesem Thema die kostenlose Broschüre "Technische und digitale Hilfen für das Leben mit Demenz" veröffentlicht.
Wie werden Pflege- und Betreuungskräfte auf die digitale Entwicklung vorbereitet?
Die Digitalisierung hat auch in die Inhalte der neuen Pflegeausbildung Eingang gefunden. Die Fachkommission nach § 53 PflBG hat bei der Erstellung der Rahmenlehr- und -ausbildungspläne digitale Kompetenzen entsprechend ihrer Bedeutung als Querschnittsthema durchgängig berücksichtigt. In den curricularen Einheiten der Rahmenlehrpläne einerseits und in den Empfehlungen für die Gestaltung der praktischen Ausbildung andererseits wurden sie in den typischen Situationen, die den curricularen Einheiten zugrunde gelegt wurden, sowie in den auf Pflege- und Berufssituationen ausgerichteten Arbeits- und Lernaufgaben der Rahmenausbildungspläne spezifisch fokussiert und konkretisiert.
Beispielsweise thematisiert die curriculare Einheit 02 des Rahmenlehrplans – Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen – die digitalen Kompetenzen in Bezug auf die Pflegedokumentation sowie auf Messinstrumente und digitale Hilfsmittel zur Unterstützung bei der Bewegungsförderung und beim Positionswechsel und Transfer.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz unterstützt die Bundesregierung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen finanziell bei der Einführung digitaler Technik. So wurde in § 8 SGB XI ein Abs. 8 zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eingefügt. In den Jahren 2019–2021 (Fördervolumen ca. 300 Mio Euro) können damit Pflegeeinrichtungen einen einmaligen Zuschuss zur Anschaffung von Hard- und Software sowie zur Finanzierung entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildung für das Pflegepersonal erhalten.
Das Handbuch 5 “Technikbegleitung – Aufbau von Initiativen zur Stärkung der Teilhabe Älterer im Quartier“ von Elisabeth Bubolz-Lutz & Janina Stiel, das im Rahmen des Verbundprojekts QuartiersNETZ (s.o.) entstanden ist, gibt Hinweise zur Qualifikation von Pflegefachkräften und hauswirtschaftlichen Betreuungskräften zur Förderung von Technik- und Medienkompetenz in der Häuslichkeit von Pflegebedürftigen.
Männer und Frauen haben vermutlich unterschiedliche biographische Erfahrungen und Nähe zu digitalen „Produkten“, welche Ansätze gibt es da zu berücksichtigen?
Dazugehörige Antwort im Chat: Das Thema „Alter, Geschlecht und Digitalisierung“ wird in der Expertise „Digitale Teilhabe und (digitale) Exklusion im Alter“ für den Achten Altersbericht berücksichtigt. Alle Expertisen zum Achten Altersbericht sind hier verfügbar: https://www.achter-altersbericht.de/expertisen
Gibt es nicht Wege des WLAN-Sharing für Menschen die sich kein WLAN leisten können? Wie kommt die Digitalisierung in den Altenheimen voran? Was gibt es für konkrete Lösungen?
Es gibt gute Beispiele in den Ländern: Hessen hat z. B. 10.000 Tablets an hessische Pflegeheime im Rahmen eines Corona-Hilfsprogramms der Landesregierung verteilen lassen. Künftig soll dort ein Gerät pro sechs bis acht Bewohner:innen in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Solange es vor Ort kontinuierlich Unterstützung durch Ehrenamtliche, Jugendliche oder Familienmitglieder bei der Bedienung gibt, ist das ein sehr erfolgversprechender Ansatz.
Ein weiteres Beispiel ist das „Digitale Care Paket“, welches die Stiftung Digitale Chancen und Telefónica Deutschland zum Digitaltag 2020 geschnürt haben. Hierbei werden Tablet-PCs und Senioren-Handys/Smartphones an Einrichtungen für Senior:innen kostenfrei ausgeliehen. Die Geräte sind an die Bedürfnisse älterer Einsteiger:innen angepasst und verfügen über eine mobile Internetanbindung von O2, die ebenso kostenfrei nutzbar ist. Die Stiftung Digitale Chancen unterstützt verschiedene Maßnahmen, um ältere Menschen bei Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen.
Frage zu sozialer Ungleichheit und digitaler Spaltung (Was braucht es? Was empfiehlt die Kommission?)
Die Kommission hat dem Thema der sozialen Ungleichheit in Ihrem Bericht besondere Beachtung geschenkt. Ganz wesentlich ist dabei die Feststellung, dass nicht alle Älteren in gleichem Maße Zugang zu digitalen Technologien haben („digitale Spaltung“). Ein nicht tolerierbarer Anteil älterer Menschen hat keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu digitalen Technologien. Dies betrifft vor allem Ältere mit einer niedrigen formalen Bildung, die in ihrem Leben wenig mit Technik in Berührung gekommen sind. Ältere Menschen mit hoher Bildung und gutem Einkommen nutzen sehr viel häufiger digitale Technologien und können daraus auch einen größeren Nutzen für sich ziehen. Neben Ungleichheiten infolge von Einkommens- und Bildungsunterschieden im Alter erschweren infrastrukturelle Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen sowie zwischen Bundesländern die Verbreitung und Nutzung digitaler Technologien. Die Kommission leitet aus ihrem Bericht hierzu folgende Empfehlung ab:
"Zugang und Nutzung von digitalen Technologien für alle ermöglichen: Der Zugang zu und die Nutzung von digitalen Angeboten sind innerhalb der Gruppe der älteren Menschen je nach Bildungsstand und Einkommen ungleich verteilt – deutlich ungleicher als zwischen jüngeren Menschen. Die Sachverständigenkommission fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass alle Menschen auf den Weg in die Digitalisierung mitgenommen werden und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, an den Chancen der Digitalisierung zu partizipieren. Aus diesem Grunde empfiehlt die Sachverständigenkommission, dafür Sorge zu tragen, dass in allen Wohnformen älterer Menschen Internetzugänge bereitstehen und genutzt werden können (Privatwohnungen, Betreutes Wohnen, Bewohnerzimmer in der stationären Versorgung). Weiterhin sollten Bund, Länder und Kommunen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass das Internet im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Rathäusern und Bahnhöfen, in den Stadtteilen, Quartieren und Dörfern, in Verkehrsmitteln) flächendeckend und kostenfrei genutzt werden kann. Für ältere Menschen, die ein geringes Einkommen haben oder Grundsicherung im Alter erhalten, sollte die Nutzung des Internets zu Hause und ebenfalls die Anschaffung von digitaler Technik, die zur Erhaltung beziehungsweise Ermöglichung von Autonomie und Teilhabe beiträgt, über sozialrechtliche Hilfe im SGB XII gefördert werden."
Wie möchte der Gesetzgeber den Daten- und Verbraucherschutz im Bereich der digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen stärken?
Der Datenschutz und die Informationssicherheit von DiGAs sollen durch die Einführung eines verpflichtenden Zertifikats für die Informationssicherheit gestärkt werden. Bei der Prüfung der Erstattungsfähigkeit durch das BfArM wird außerdem die Erprobungszeit flexibilisiert und für die Zeit nach der endgültigen Aufnahme ins Verzeichnis eine genauere Dokumentation von Änderungen an den Produkten vorgegeben.
Mit dem DVPMG übernimmt der Gesetzgeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur (z.B. Konnektoren und Kartenlesegeräte) die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Von dieser Möglichkeit, die Datenschutz-Folgenabschätzung vom Gesetzgeber durchzuführen, wird erstmalig in Deutschland Gebrauch gemacht. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html)
Ebenso finden Sie Informationen für Datenschutz und Informationsfreiheit auf den Websites des Bundesbeauftragten und der Datenschutzbeauftragten der Länder.
Welche datenschutzrechtlichen Regelungen und Empfehlungen zur Informationssicherheit sollten bei der Nutzung digitaler Assistenzsysteme berücksichtigt werden?
Je nachdem, ob die digitalen Helfer nur mit Bewegungsmeldern arbeiten, über Bluetooth oder (hauseigenes) WLAN vernetzt sind, eine Festnetz-Telefonleitung oder eine Internetverbindung (Cloud) benötigen, gestalten sich Datenschutz und Informationssicherheit in unterschiedlicher Weise.
Ausführliche Hinweise und Tipps für mehr Datenschutz bei digitalen Helfern für ältere Menschen finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.
Diese weist u.a. auf die strengen Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hin, die für alle Anbieter digitaler Helfer innerhalb der Europäischen Union gilt. Diese sollten die Verbraucher z.B. darüber informieren, wenn sie Daten weitergeben.
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt auf seiner Website Informationen und Empfehlungen hinsichtlich „eHealth“ oder „Smart leben“ zur Verfügung.